
Die Kostenerstattung für Osteopathie ist zur Zeit überall sehr unterschiedlich. Deshalb sollten Sie sich, egal ob Sie Privat versichert sind oder Gesetzlich versichert sind, immer vorher mit Ihrer Versicherung bzw. Krankenkasse in Verbindung setzen. Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie mich gerne darauf an.
Bei den Privatversicherungen ist es schon von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteiligen. Es kann aber auch noch mal an Ihrem individuellen Vertrag liegen ob die Kosten übernommen werden oder nicht.
Bei den gesetzlichen Krankenkasse sieht es auch sehr unterschiedlich aus. 2012 hat die TKK begonnen die Kosten für 6 Behandlungen im Kalenderjahr mit bis zu 80% zu übernehmen. Darauf hin haben viele Krankenkassen reagiert und auch begonnen die Kosten anteilig zu übernehmen. Aber auch hier sehr unterschiedlich. Die Einen übernahmen sogar 90%, die anderen hingegen nur bei 5 Behandlungen pro Jahr oder noch anderen sagten nur einen Pauschalbetrag pro Jahr zu. Seit 1.1.15 hat die TKK dann wieder begonnen als Vorreiter, die Kosten wieder zu reduzieren. Sie übernehmen nur noch bei 3 Behandlungen pro Kalenderjahr 40,- € pro Behandlung. Auch hier haben die Anderen wieder nachgezogen und die Kostenübernahme reduziert. Der Berufsverband der Osteopathen BVO, bietet hierzu auf seiner Internetseite eine genaue Übersicht aller Krankenkassen an, wie die jeweilige Praxis der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ist.
www.bv-osteopathie.de