
Operative Eingriffe sollen bei Patienten mit Gonarthrose deutlich eingeschränkt weden, Ausnahme Arthroskopie.
Bei Patienten mit Gonarthrose, also den Verschleiß des Kniegelenks, dürfen Vertragsärzte und Krankenhausärzte nur noch in wenigen Ausnahmen einen operativen Eingriff durchführen. Für alle anderen Fälle hat der gemeinsame Bundesausschuss ab Frühjahr 2016 die Arthroskopie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen.
In vielen Fällen überwiegt bei dem Eingriff das Risiko den Nutzen. Zu diesem Schluss ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) gekommen, das im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wissenschaftliche Studien zu verschiedenen arthroskopischen Verfahren bei Gonarthrose ausgewertet hatte. Dazu gehören die Gelenkspülung, die Abtragung der Gelenkschleimhaut sowie die Knorpelglättung und die Meniskus-(Teil-)Entfernung. Anlass war ein Prüfantrag des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung konnte in den Beratungen im G-BA erreichen, dass operative Eingriffe bei Patienten mit Kniegelenksarthrose in bestimmten medizinisch sinnvollen Fällen auch künftig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sind. Dies betrifft Traumen, akute Gelenkblockaden und meniskusbezogene Indikationen, bei denen die bestehende Gonarthrose lediglich als Begleiterkrankung anzusehen ist.
Sobald die Prüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium abgeschlossen ist, wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderungen treten dann mit Beginn des Quartals in Kraft, das auf die Veröffentlichung folgt - also voraussichtlich am 1. April 2016.
Hier kann man mit konservativen Behandlungsmaßnahmen, aus dem Bereich der Physiotherapie versuchen, die Alltagsqualität der Schmerzen zu reduzieren. Auch hier spielen Faszien und der Körper als ganzes wieder eine wichtige Rolle.
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